Menü Schließen

Zur Diskussion um den Begriff "Judenhaus"

Von Anfang an war der Begriff der “Judenhäuser” – lt. Wikipedia in der Behördensprache des NS-Staates Wohnhäuser aus (ehemals) jüdischem Eigentum, in die ausschließlich jüdische Mieter und Untermieter zwangsweise eingewiesen wurden, um zu Lasten der Juden Wohnraum für die sogenannte “deutschblütige” Bevölkerung freizumachen – in der Arbeit der Stolperstein-Initiativen präsent und für die Bestimmung des letzten selbstgewählten Wohnorts als Ort der Stolperstein-Verlegungen bedeutsam. Da es sich bei dem Begriff “Judenhaus” aber um NS-Terminologie handelt und auch die Alternativen “Ghettohaus” und “Zwangsräume” jeweils in den konkreten historischen Zusammenhang einzuordnen sind, werden die Stuttgarter Initiativen künftig auf die Verwendung dieser Begriffe verzichten – zumal es ihrer nicht bedarf, um die Funktion und Auswirkungen der Maßnahmen infolge der Lockerung bzw. Aufhebung des Mieterschutzes mit dem Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden (RGBl. I, S. 864) vom 30. April 1939 darzustellen. Nachfolgend werden Verlauf und aktueller Stand der bisherigen Diskussion möglichst umfassend wiedergegeben:

Am 26. März 2004 fand im Treffpunkt Rotebühlplatz ein Gesprächsabend mit Gunter Demnig statt, der – rund ein halbes Jahr nach der ersten Verlegung von Stolpersteinen im Stuttgarter Osten – als „Geburtsstunde“ der Stuttgarter Stolperstein-Initiativen bezeichnet werden kann. Ein Thema an diesem Abend neben vielen anderen war die Frage, wo/an welcher Adresse die Stolpersteine für Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verlegt werden sollen. Auf der Website von Gunter Demnig heißt es hierzu:

Bitte ermitteln Sie zusammen mit den Inschriften die richtige Verlegeadresse und geben Sie diese an. Die STOLPERSTEINE sollen möglichst vor der letzten selbst gewählten Wohnadresse liegen – nicht an der Stelle, wo die Opfer zwangsweise einziehen mussten (wie zum Beispiel vor den sogenannten „Judenhäusern“).

Schritte zur Stolperstein-Verlegung | Stolpersteine

Franz Schönleber (Stolperstein-Initiative Stuttgart-Süd) wies darauf hin, dass auf explizites Verbot Hitlers in Deutschland  keine Ghettos errichtet wurden, weil es das erste judenfreie Land sein sollte. De facto waren aber die sogenannten “Judenhäuser” eine Form der physischen und gesellschaftlichen Ghettoisierung der Juden in Deutschland und dienten ebenso wie die sogenannten „Judenorte“ (Orte mit einem ehemals hohen Judenanteil wie Rexingen und Haigerloch, in die 250 Juden aus Stuttgart ab 1940/42 zwangsweise “evakuiert“ wurden) und „Altenheime“ (notdürftig eingerichtete, renovierungsbedürftige Schlösser in Dellmensingen oder Oberstotzingen, in die man 300 ältere, nicht mehr berufstätige Juden pferchte) zur Vorbereitung der Shoah (siehe hierzu auch den Verwaltungsbericht 1941 der Stadt Stuttgart von OB Dr. Strölin am 8. Januar 1942). Die Begrifflichkeiten „Judenhäuser“, „Judenorte“ und „Altenheime“ verwendete er stets unter Bezugnahme auf Paul Sauer, Julius Wissmann u.a., um deren Funktion als Zwischenstationen auf dem Weg zur Deportation zu erläutern:

*Bereits 1939 begann man in Württemberg und insbesondere auch in Stuttgart, jüdische Einwohner mit Zwang umzuquartieren. 1940 setzte man dies in verstärktem Maße fort. NS- Funktionäre und NS-Presseorgane bezeichneten es als unerträglich, dass Nichtjuden mit Juden unter einem Dach wohnten. Ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse wurden „Nichtarieren“ bestimmte Häuser oder Wohnblocks zugewiesen. Die bisherigen Behausungen, nicht selten Eigenheime, mussten in kürzester Frist und häufig unter Zurücklassen eines Teils des Mobiliars geräumt werden…

(zitiert nach Paul Sauer: Jüdisches Leben im Wandel der Zeit. Bleicher Verlag 2002, S. 145; vgl. auch den Beitrag “Von der Verfolgung zur Vernichtung”, der einen Überblick über die Stationen der Shoah gibt)

2009 erstellte Jupp Klegraf (Stolperstein-Initiative Stuttgart-Nord) eine erste Liste aller in Stuttgart nachweisbaren sogenannten „Judenhäuser“.

Zweck sollte sein, der Forderung von Gunter Demnig nachzukommen, einen Stein nur dort zu verlegen, wo ein Opfer seinen selbstgewählten, letzten Wohnsitz hatte. Sogenannte „Judenhäuser“ aber sind unter Zwang und materieller Notlage zugewiesene, kurzfristig und unfreiwillig bezogene Quartiere… Nicht selten zog man vor allem in der Zeit von 1939 – 1942 mehr als einmal von einem „Judenhaus“ ins andere um … Mehrfachverlegung von Steinen für ein einziges Opfer … wäre aber nicht im Sinne von Demnigs Idee.

Und weiter führte Jupp Klegraf aus:

Das „Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden“  regelte ab 1.4.39 die Wohnsituation der Betroffenen. Es legte im Grundsatz fest, dass alle Juden einer Kommune, die in Mietshäusern in „arischem“ Besitz leben, in ein Anwesen umzuziehen haben, das in „jüdischem“ Besitz ist (inkl. Sonderbestimmungen für Mischehen). Die in arischen Häusern frei werdenden Wohnungen könnten dann von „Ariern“ .. bezogen werden. 

Stuttgart ging insofern einen Sonderweg, als es zunächst die jüdische Bevölkerung aufforderte, diese Umverlegungen  o h n e  Beteiligung der Stadt nur durch die jüdische Selbstverwaltung umzusetzen.

Es gibt keine amtlichen Listen/Dokumente über die Zahl, Verteilung oder gar Adressen solcher Häuser. Doch die Adressbücher der Stadt belegen für den Zeitraum 1939 – 1942 eine große Zahl an Umzügen der Betroffenen. Zudem weisen sie die Hausbesitzer im Adressbuch durch Kreuzchen unter der Hausanschrift aus. Die Namen der jüdischen Mieter und Vermieter werden ebenso durch den Zusatz „Israel/Sara“ kenntlich gemacht.

Mithilfe historischer Einwohnermeldedaten des Statistischen Amts wertete Johanna Heilweck-Backes in ihrer Studie „Die Wohnsituation der jüdischen Bevölkerung in Stuttgart in den Jahren 1939 bis 1941“ (Monatsheft 5/2024 für Statistik und Informationsmanagement der Landeshauptstadt Stuttgart) aus, wie sich die jüdische Bevölkerung während der „Arisierung“ der Jahre 1939 bis 1941 in Stuttgart entwickelte.

Die Studie sollte durch eine detailliert-umfassende Aufarbeitung und sachkundige Auswertung des Datenbestands Antworten darauf geben,
– wie viele Jüdinnen und Juden es damals in Stuttgart gab,
– wo sie im Stadtgebiet lebten,
– welche Berufe sie hatten und
– wie das 1939 erlassene restriktive nationalsozialistische „Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden“ ihre Wohnsituation veränderte.

Bei ihrem 46. Koordinierungstreffen am 15.01.2026 im Alten Feuerwehrhaus in Stuttgart-Süd diskutierten die Stuttgarter Stolperstein-Initiativen nach einer Einführung von Johanna Heilweck-Backes über das Thema Zwangsumzüge der jüdischen Bevölkerung in der NS-Zeit und den künftigen Umgang mit dem Begriff „Judenhaus“.

Johanna Heilweck-Backes erläuterte anhand einer Tischvorlage die historisch korrekte und sprach-sensible Verwendung der Begriffe „Judenhaus“, „Sogenanntes Judenhaus“, „Ghettohaus“ und „selbstorganisierte Zwangsumzüge“.

Als „Judenhaus“ wurden im NS-Staat Häuser bezeichnet, in die Jüdinnen und Juden auf behördliche Anordnung zwangsweise eingewiesen, überwacht, kontrolliert und oft Gewalt ausgesetzt wurden. „Judenhaus“ ist ein historischer Quellenbegriff, nur in Quellenzitaten zulässig und kritisch mit einem Kontext und Anführungszeichen zu versehen. Der Begriff entstammt der Verwaltungs- und Alltagssprache des NS-Staates, ist als Täterterminologie zu werten und stigmatisiert durch die Personenbezeichnung im Wortkern Menschen räumlich.

Auch für die Verwendung der zwar sprachlich korrekten Begriffe „Sogenanntes Judenhaus“ und „Ghettohaus“ ist eine präzise Kontextualisierung des behördlichen Einweisungszwangs notwendig.

Unter „selbstorganisierten Zwangsumzügen“ sind all jene Wohnungswechsel zu verstehen, die ab dem Inkrafttreten des “Gesetzes über die Mietverhältnisse mit Juden” durchzuführen waren, zwar unter staatlichem Druck, aber mehrheitlich ohne Einweisungszwang durch Behörden. Weit über die Hälfte der jüdischen Bevölkerung hatte sich in jüdisches Wohneigentum einzumieten. Wohnungsaufteilung und Untervermietungen führten zu teilweise starker Überbelegung (siehe Tabelle im Anhang: „Zunahme der Belegung durch jüdische Personen in Stuttgarter Wohngebäuden 1939 bis 1940 nach Wohnadressen“).

Die gegenwärtige Praxis, diese teilweise überbelegten Häuser als „Judenhäuser“, „sogenannte Judenhäuser“, Ghettohäuser zu benennen, ist im historischen Sinne nicht korrekt. Sie reproduziert die NS-Terminologie u.a. durch die Weiterverbreitung von Opfer-Biografien mit problematischen Begrifflichkeiten. Da in Stuttgart zur Existenz von „Judenhäusern“ ein behördlicher Nachweis oder sonstiger Quellenbefund fehlt, ist auf diese Begriffsverwendung zu verzichten. Ausnahme: Quellenzitate aus Zeugenaussagen oder anderen Dokumenten.

In der Diskussion wurde Johanna Heilweck-Backes für die sorgfältige Arbeit gedankt und der praktische Nutzen für Biografien und künftige Publikationen im Zusammenhang mit den ab 1939 gesetzlich gebotenen Zwangsumzügen herausgestellt. Ferner wies Werner Schmidt daraufhin, dass in der lokal-historischen Literatur der Begriff „Judenhaus“ nicht verwendet wird (z.B. Paul Sauer: Jüdisches Leben im Wandel der Zeit. Bleicher Verlag 2002, S. 145)*.

Bei künftigen Texten sollen die Empfehlungen von Johanna Heilweck-Backes beachtet und diesbezüglich bisherige Texte auf dieser Website sukzessive überarbeitet werden. Das von Johanna Heilweck-Backes vorgelegte Dokument Die historisch korrekte und sprachsensible Verwendung der Begriffe „Judenhaus“, „Sogenanntes Judenhaus“, „Ghettohaus“, Selbstorganisierter Zwangsumzug kann hier eingesehen werden (siehe auch den Beitrag Judenhaus – Wikipedia).

Zusammenstellung (Diskussionsstand Februar 2026): Werner Schmidt