StN/lsw, vom 17.03.2011 17:52 Uhr
Stuttgart – Die in Gehwege eingelassenen Stolpersteine zur Erinnerung an jüdische Opfer der Nationalsozialisten sind kein Makel für die angrenzenden Grundstücke. Das Amtsgericht Stuttgart hat am Donnerstag die Klage eines Ehepaars aus Ludwigsburg abgewiesen, das die Beseitigung der Mahnmale des Kölner Künstlers Günter Demnig forderte. Das Paar sieht sein Haus und Grundstück in der Hohentwielstraße im Stuttgarter Süden im Wert gemindert.
Die jüdischen Eheleute Mathilde und Max Henle, an die zwei Stolpersteine vor dem Haus erinnern, seien nicht aus seinem, sondern aus einem anderen Haus verschleppt worden, argumentierten die Eigentümer vor Gericht. In ihrem Haus habe es damals keine nationalsozialistischen Verbrechen gegeben.
Künstler Demnig hat europaweit inzwischen 27.000 Stolpersteine aus Messing verlegt. Allein in Stuttgart sind es gut 600. Die Mahnmale lägen stets vor den jeweils letzten, von den späteren Opfern frei gewählten Wohnungen. Dies sei auch in Stuttgart nicht anders, sagte Günter Demnig. Die Initiative Stolperstein-Süd hat recherchiert, dass der nächste Wohnort der Henles in der Koppentalstraße bereits angewiesen gewesen sei. Das Amtsgericht äußerte sich jedoch gar nicht zu den historischen Bezügen der beiden Stolpersteine, sondern allein zur Frage der Wertminderung – und diese sei eben nicht gegeben. “Einen Anspruch auf Beseitigung besteht nicht”, sagte eine Gerichtssprecherin.