Erwin Winkler war Schneider und arbeitete u.a. bei der Firma Kniel, Böblingerstr. 209, der Firma Paul Heinle, der Firma Karl Nanz in Zuffenhausen und der Firma Rotter, Bad Cannstatt. Er wurde am 4.12.1933 an seinem Wohnsitz in Stuttgart verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Am 21.2.1934 wurde er mit Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart OJ NR.92/33 wegen Verbreitung kommunistischer Druckschriften zu einem Jahr und 9 Monaten Gefängnis – abzüglich einem Monat Untersuchungshaft – verurteilt. Diese Strafe hatte er am 27.7.1936 verbüßt. Während der Haft erkrankte er an nasser Rippenfellentzündung und wurde in das Krankenhaus Ulm eingewiesen. Dort wurde zusätzlich eine Tuberkulose festgestellt. Wegen seiner Krankheit wurde er vor seiner Entlassung auf den Hohenasperg verlegt. Erwin Winkler starb, nachdem er in verschiedenen Krankenhäusern und Heilstätten untergebracht war, am 28.2.1941 an Tuberkulose. Die Frau hat Unterlagen von der Krankenkasse, des städtischen Krankenhauses Ulm und vom Sozialamt Stuttgart-Zuffenhausen Nr. 139800 vorgelegt. Aus dem Entschädigungsbescheid: “Da der Erblasser im Zeitpunkt der Verhaftung arbeitslos war, seine Arbeitskraft also ohnehin nicht nutzen konnte, und auch auf Grund der damaligen ungünstigen Lage auf dem Arbeitsmarkt im Verlauf der nächsten Monate mit einer Arbeitsaufnahme nicht hätte rechnen können, war ihm vorerst durch die Haft kein entschädigungsfähiger Schaden im beruflichen Fortkommen entstanden.” Die 7-köpfige Familie erhielt nur eine geringe Entschädigung.
Das Kelterviertel
Das Kelterviertel, in dem die Familie Winkler wohnte, wurde in den dreißiger Jahren vom NS-Regime errichtet. Hier wurden den Nazis unliebsame Menschen konzentriert, z.B. Kommunisten, Gegner des NS-Regimes, Sinti. Der Luftschutzbunker in der Hohneloher Str. durfte von ihnen nicht benutzt werden. Sie mussten bei Luftangriffen in ihren Häusern bleiben oder sich verbotenerweise in der Dohle des Feuerbachs verstecken.
Mai 2009 / Inge Möller, Zuffenhausen