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Erich Blank, Hackländerstr. 30

Erich Blank, kath., wurde am 16. Oktober 1906 in Göppingen geboren. Seine Eltern waren das Fabrikantenehepaar Julius und Anna Blank. Auch eine ältere Schwester und ein jüngerer Bruder gehörten zur Familie. Erich war ein sehr sensibles Kind, wissbegierig und vielseitig interessiert. Kontakt zu Schülern hatte er kaum, sondern wandte sich eher seinen Lehrern zu. Nach dem Abitur begann er, Jura zu studieren.

Mitten im Studium, mit 22 Jahren, traten Symptome einer “akuten Geisteskrankheit” auf (lt. Diagnose Schizophrenie). Zu seiner eigenen Sicherheit und zum Schutz der Anderen hielten die Ärzte die Aufnahme in die geschlossene Abteilung des Bürgerhospitals für notwendig. Die Stadien der Krankheit wechselten ständig und waren mit Medikamenten kaum zu beeinflussen. Nach einem halben Jahr, im März 1929,  wurde er in die Heilanstalt Rottenmünster bei Rottweil verlegt. Die Eltern hofften, in dieser Einrichtung der katholischen Kirche würde es mit Erichs Krankheit aufwärts gehen. Tatsächlich folgten Monate der Erholung und Besserung. Der uns zugängliche Teil seiner Krankenakte endet im Oktober 1929 mit Überlegungen zum Neubeginn eines naturwissenschaftlichen Studiums in Hohenheim oder andernfalls einer Gärtnerausbildung.
Doch ein Rückfall muss Erichs Entlassung verhindert haben. Es folgten Jahre in der Heilanstalt Christophsbad in Göppingen.

Zuletzt kam Erich Blank in die staatliche Heilanstalt Weissenau in Ravensburg. Von hier wurde er am 5. Dezember 1940 zusammen mit anderen Patienten nach Grafeneck auf der Münsinger Alb “verlegt”. Noch am gleichen Tag wurden sie dort alle ermordet. Denn diese “Pflegeanstalt” des Landes Württemberg bestand nur aus Gaskammer und Krematorium. Dazu kam ein Standesamt, das versuchte, die Familien der Opfer mit erfundenen Todesursachen und -daten über den Mord an ihren Angehörigen hinwegzutäuschen.

In Grafeneck wurden im Jahr 1940 über 10.000 psychisch Kranke und Behinderte ermordet. Im gesamten Reich waren im Zuge der „Euthanasie“-Aktion (Tarnname “T4”) über 70.000 Tötungen geplant. Nach dem Krieg zählte die Staatsanwaltschaft 240.000 tatsächliche “Euthanasie”-Morde. Einschließlich Dunkelziffer werden sie auf etwa  300.000 geschätzt.

In seinem Geheimerlass zur Durchführung der “Euthanasie”-Aktion verwendete Hitler das Wort „Gnadentod“. Allerdings wird kein Opfer je um diese Gnade gebeten haben. “Euthanasie” heißt nicht „schöner Tod“, sondern „Tötung zum guten Zweck“.

Der „gute Zweck“ war ziemlich handfest: die Politik hatte viele Jahre mit Investitionen in eine bedarfsgerechte Krankenhaus-Infrafstruktur gegeizt. Schon bei Epidemien in Friedenszeiten hätte die Bettenkapazität nicht ausgereicht. Für die Kriegsplanung wurden nun Lazarettbetten zwingend erforderlich. 30 % der gesamten Bettenkapazität war in Heil- und Pflegeanstalten gebunden. Es lag nahe, diese Kapazität zu nutzen, ohne investieren und Bauzeit abwarten zu müssen. Man brauchte nur die Kranken zu entfernen.

Die Kranken waren weder als Arbeiter noch als Soldaten verwendbar. Die Regierungspropaganda hatte sie bereits Jahre lang als „unnütze Esser“ verunglimpft und ausgegrenzt. Die Schulkinder rechneten aus, wieviele Familienheime man von dem Geld bauen könnte, das die „Irrenhäuser“ der Volksgemeinschaft jedes Jahr kosteten. Die Propaganda blieb in den Köpfen, auch als die Kranken beseitigt, aber aus den versprochenen Familienheimen längst Kampfflugzeuge und Panzer geworden waren.

Die Tötung ist die konsequenteste Form der Ausgrenzung. Sie wurde mit der selben Ideologie gerechtfertigt, die auch die vorausgehenden Stufen der Ausgrenzung rechtfertigte. Deswegen haben die “Euthanasie”-Mörder so skrupellos und zahlreich gemordet und später so wenig Reue gezeigt.

Ausgrenzung durch staatliches Handeln finden wir heute beispielsweise in dem von Deutschland mitgetragenen „Schutz der europäischen Außengrenzen“ gegen Flüchtlinge, die in Sprache und Denken zu “illegalen Einwanderern” gemacht werden. Sehr viel ärmere Staaten wie Jordanien, die Türkei und viele Nachbarn der Fluchtländer haben dagegen Hilfe geleistet.

Noch ist nicht die aktive Tötung der Flüchtlinge das Ziel, sondern die Verhinderung ihres Eindringens nach Europa. Aber das Sterbenlassen zum Zweck der Abschreckung nehmen die europäischen Regierungen bewusst in Kauf. Aus ihrer Sicht sind die Flüchtlinge an ihrem Tod selbst schuld. Um das nicht so brutal zu sagen, geben sie die Schuld den Schleppern.

Der Stolperstein für Erich Blank wurde am 11. Juli 2018 verlegt.
Die Inschrift lautet
    HIER WOHNTE
    ERICH BLANK
    JG. 1906
    EINGEWIESEN 1930
    HEILANSTALT GÖPPINGEN
    ‘VERLEGT’ 5.12.1940
    GRAFENECK
    ERMORDET 5.12.1940
    ‘AKTION T4’

Recherche und Text: Stolperstein-Initiative Stuttgart-Ost