Schild ist keine Volksverhetzung
Artikel aus der Stuttgarter Zeitung
Thomas Faltin, vom 11.04.2012 21:08 Uhr
Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verfolgt eine Anzeige gegen ein Heslacher Ehepaar, das sich seit Herbst 2010 gegen zwei Stolpersteine vor seinem Wohnhaus wehrt, nicht weiter. Das Schild, das das Ehepaar als Gegenentwurf gegen die Stolpersteine angebracht hat, erfülle nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, schreibt die Staatsanwaltschaft jetzt.
Zivilrechtlich gescheitert
Die Stolperstein-Initiative Süd hatte im Oktober 2010 zwei Gedenkwürfel für die jüdischen Mitbürger Max und Mathilde Henle verlegt; nach ihren Recherchen war die Hohentwielstraße der letzte freiwillige Wohnsitz der Henles vor ihrem Umzug 1939 in ein sogenanntes Judenhaus. Max Henle starb 1942 im Sammellager auf dem Killesberg, Mathilde Henle kurz darauf in Theresienstadt. Das Ehepaar Erbslöh sah in den Stolpersteinen eine ungerechtfertigte Schuldzuweisung an ihre Vorfahren; den Henles sei damals fristgerecht wegen Eigenbedarfs gekündigt worden. Eine zivilrechtliche Klage gewann das Ehepaar aber nicht. Daraufhin brachte es das Schild an: „Hier wohnten unbehelligt Max und Mathilde Henle 1.4.1932 bis 30.3.1939“. Der Kölner Historiker Hans Hesse zeigte das Ehepaar daraufhin im Januar an.
Differenzierte Begründung
Die Begründung der Einstellung des Verfahrens ist differenziert. Darin heißt es: Das Verhalten des Ehepaars sei „historisch und moralisch fragwürdig, und es erscheint abstrakt geeignet, nationalsozialistisches Unrecht zu verharmlosen.“ Die Darstellung „unbehelligten“ Lebens werde den Lebensbedingungen jüdischer Mitbürger Ende der 1930er Jahre „kaum gerecht“. [eigene Hervorhebung] Da sich die Tafel aber alleine auf die Wohnsituation der Henles in der Hohentwielstraße beziehe, könne nicht mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass vorsätzlich nationalsozialistisches Unrecht verharmlost werden sollte. Das Ermittlungsverfahren ist deshalb eingestellt worden.
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